Firmengründung in Tschechischer Republik ready-made

Firmengründung in Tschechischer Republik

Die ganze Prozedur der Firmengründung in Tschechien kann ohne professionelle Assistenz manchmal sehr lange dauern. Das Registergericht muss zwar in einer Frist von 5 Tage reagieren, aber die Eintragung der Firma erfolgt nur dann, wenn der gesamte Antrag fehlerlos ist.


In BRD und in Österreich können Sie in Antragsvorbereitung auf die Notarshilfe verlassen, weil der Notar direkt mit Registergericht kommuniziert. In Tschechien ist es zurzeit nicht der Fall und jeder muss den Antrag dem Registergericht selbst abgeben.


Wir besorgen die Zusammenfassung des Gesellschaftervertrags, einen Notarstermin und alles nötige, um die Eintragung / Registrierung Ihrer Firma in der offiziellen Frist vom 5 Tage zu versichern.


Sie müssen einmal nach Prag kommen um Notar zu besuchen und Bankkonto persönlich zu eröffnen. Rest der Prozedur machen wir auf Grund der von Ihnen erteilten Vollmächte.


Zum Geschäftsführer einer tschechischen Firma kann jeder EU Bürger auch ohne Aufenthalt in Tschechien bestellt werden. Jeder Geschäftsführer muss aber das Führungszeugnis aus seinem Heimatland, das nicht älter von 3 Monaten sein darf, dem tschechischen Handelsregister abgeben.


Wir warnen besonders die Kunden aus BRD, dass Ihr Führungszeugnis mit einer Extra-Legalisierung, sog. "Apostille" versehen werden muss. Mehr Info auf www.auswandern-info.net/fuehrungszeugnis.html.